Selbstständige

[ 22 ] Überbrückungshilfen

Haben Sie wegen der Corona­Pandemie Ihren Betrieb 2020 schließen müssen und dafür staatliche Entschädigungen wie die Überbrückungshilfe erhalten, ist das leider kein Geschenk.
Fazit Sie müssen diese Entschädigungs­zahlungen als Betriebseinnahmen in Ihrer Gewinn ermittlung erfassen.

[ 23 ] Rücklagen bilden

Haben Sie wegen Corona beim Finanzamt für offene Steuerzahlungen einen Stundungsantrag gestellt oder die laufenden Einkommensteuervorauszahlungen 2020 auf null setzen lassen, müssen Sie 2021 die Zahlungen einkalkulieren. Also unbedingt finanzielle Rücklagen bilden.

[ 24 ] Umsatzeinbruch

Haben Sie 2020 wegen der Corona­Krise einen Verlust erzielt, empfiehlt es sich, die Steuererklärung 2020 besonders schnell ans Finanzamt zu übermitteln. Denn dann kann der Verlust ins Jahr 2019 zurückgetragen und dort mit Gewinnen verrechnet werden.
Fazit Eine hübsche Erstattung für 2019.

[ 25 ] Investitionskosten vorgezogen

Haben Sie trotz Corona einen Gewinn als Selbstständiger erzielt, können Sie den Be­trag mit geplanten Investitionen in den Jahren 2021 bis 2023 offiziell kleinrech­nen. Stand heute dürfen Sie 40 Prozent* der voraussichtlichen Investitionskosten als Betriebsausgaben in 2020 erfassen ( In­vestitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG).
Fazit Das funktioniert nach derzeitigem Rechtsstand für Selbstständige, die ihren Gewinn mit einer Einnahmenüberschuss­rechnung ermitteln und deren Gewinn 2020 vor Abzug dieser Steuervergünsti­gung nicht höher als 100 000 Euro** war.

[ 26 ] Elster

Von Selbstständigen erwartet der Fiskus, dass die Steuererklärung elektronisch übermittelt wird. Viele Nebenberufsselbst­ständige im Rentenalter haben weder einen Internetanschluss noch einen PC. Fazit Hier lohnt sich ein Antrag auf Be­freiung von der Verpflichtung zur elektro­nischen Übermittlung der Steuererklärun­gen nach § 150 Abs. 8 Abgabenordnung.

[ 27 ] Bewirtungskosten

Wenn Sie 2020 Kunden oder Geschäftsfreunde bewirtet haben, können Sie diese Bewirtungskosten zu 70 Prozent als Betriebsausgaben abziehen. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gibt es als Vorsteuer zu 100 Prozent zurück. Sie müssen jedoch exakt vermerken, wen Sie bewirtet haben und warum.

[ 28 ] Werkstattwagen

Normalerweise muss ein Selbstständiger die private Nutzung seines Firmen­Pkws versteuern. Handelt es sich bei dem Pkw um einen »Werkstattwagen« und Sie ha­ben als Selbstständiger einen privaten Pkw, kann das Finanzamt vielleicht davon überzeugt werden, dass kein Privatanteil versteuert werden muss.
Fazit Ein Werkstattwagen im steuerrecht­lichen Sinn ist ein Fahrzeug, bei dem die Rückbänke ausgebaut und durch Regal­wände ersetzt wurden. Meist gibt es im hinteren Bereich des Fahrzeugs keine Fenster.

[ 29 ] Gründungskosten

Wollten Sie sich eigentlich 2020 selbststän­dig machen, doch Corona hat Ihnen einen Strich durch die Rechnung gemacht? Dann können Sie trotzdem die im vergangenen Jahr entstandenen Ausgaben im Zusam­menhang mit der geplanten Gründung als vorweggenommene Betriebsausgaben« geltend machen.
Fazit Diesen Verlust verrechnet das Fi­nanzamt mit Ihrem Arbeitslohn und er­stattet zu viel bezahlte Steuern.

[ 30 ] Pauschale Kosten

Selbstständige können auch pauschale Be­triebsausgaben prä sentieren. Typisch sind beispielsweise 0,30 Euro für jeden betrieb­lich gefahrenen Kilometer mit dem Privat­Pkw. Nutzt ein Selbstständiger zu Hause das private Telefon für Kundenanrufe, darf er 20 Prozent der Telefonrechnung, maxi­mal 20 Euro pro Monat, als Betriebsausga­ben geltend machen.
Fazit Für jeden Tag, an dem Sie länger als acht Stunden außerhalb des Betriebs und der Wohnung tätig waren, erkennt das Finanzamt Verpflegungspauschalen von 14 Euro als Betriebsausgabe an.

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