Finanztipp Nr. 8 – Steuerfalle Lebensversicherung: So vermeiden Sie die Rechnung vom Finanzamt!

Heute spricht Markus Frank Broza mit Steuerberater Steffen Stötzel, LL.M. von der Bielefelder Steuerberatungssozietät BPP.

Herr Broza:
ür die finanzielle Absicherung im Todesfall gilt nach wie vor die Risikolebensversiche-rung als ideales Instrument. Man kann mit Ihr seine Absicherungsbedürfnisse äußerst individuell gestalten. Insbesondere junge Familien sichern so kostengünstig die wirtschaftliche Existenz der Hinterbliebenen. Herr Stötzel, welche steuerlichen Beson-derheiten sind bei einer Risikolebensversicherung zu beach-ten und wie kann man verhindern, dass das Finanzamt einem einen Strich durch die Rechnung macht?

Steuerberater Stötzel:
Die im Laufe des Vertragszyklus erworbene Anwartschaft fällt in den Erwerb von Todes wegen und unterliegt somit der Erbschaftsteuer. Je nach Verwandtschaftsgrad der Erben und den damit verbun-denen erbschaftsteuerlichen Freibeträgen kann sich eine nicht unerhebliche Steuerbelastung ergeben. Lebens- und Ehepartner verfügen z. B. über ein Freibetrag in Höhe von 500.000 €, Kinder über 400.000 €. Im Rahmen dieser Frei-beträge wird jedoch auch alles weitere eventuell vorhande-ne Vermögen, wie Immobilienbesitz oder Geldguthaben, erfasst. Erwerbe, die über diesen Freibeträgen hinaus-gehen, werden mit Steuersätzen von 7 bis 50 %, je nach Steuerklasse, besteuert. Unter Umständen ergibt sich so eine nicht unerhebliche Erbschaftsteuerbelastung.

Herr Broza:
Wie kann man das Problem lösen, sodass die Versicherungssumme den Hinterbliebenen in jedem Fall steuerfrei zukommt?

Steuerberater Stötzel:
Dies kann relativ einfach umgan-gen werden: Derjenige, der die Zahlung im Todesfall er-halten soll, schließt den Versicherungsvertrag ab und ver-sichert dabei den Todesfall seines Partners. In diesem Fall zahlt der Versicherungsnehmer für die eigene Absicherung, womit die potenziell drohende Erbschaftsteuer entfällt. Die Lebensversicherung fällt damit nicht unter den Erwerb von Todes wegen.

Herr Broza:
Durch diese versicherungstechnische Gestal-tung können Familien also stets steuerfrei über die häufig so dringend benötigten Gelder verfügen. In der Praxis sind der-artige Lösungen jedoch nur sehr selten anzutreffen. Warum schließen selbst heutzutage die absolute Mehrzahl der Ver-braucher, immer noch nach der für Sie nachteiligen Art Ihre Verträge ab und riskieren somit die wirtschaftliche Existenz Ihrer Familie?

Steuerberater Stötzel:
Dies dürfte vor allem daran liegen, dass sich die Mehrzahl der Versicherungsnehmer über die steuerlichen Konsequenzen bei Vertragsab-schluss nur wenig Gedanken machen. Zu diesen Zeitpunk-ten geht es überwiegend, aus nachvollziehbaren Gründen, oftmals lediglich um die Beitragshöhe und die theoreti-schen Auszahlungsbeträge. Die steuerliche Behandlung wird dabei schlichtweg ignoriert. Hier sind meines Erach-tens nach auch die Versicherungsanbieter zunehmend in der Pflicht zur umfassenden Aufklärung: denn selbst der beste Vertrag kann durch die Besteuerung durch den Fiskus bei Auszahlung zu einem schlechten werden. Gerade dann, wenn das Geld bereits verplant ist, wird dies schnell zum Problem.

Herr Broza:
Bei der sinnvollen Absicherung der Familie mittels einer Risikolebensversicherung, sollten somit in je-dem Fall auch steuerliche Überlegungen Berücksichtigung finden. Wesentlich ist, dass auch bereits bestehende Verträge optimiert werden können. Herr Stötzel, vielen Dank für das Gespräch!

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