Sachversicherungen – auf den Wert kommt es an

Mit der Hausratversicherung glaubt man, den gesamten Inhalt der eigenen Wohnung abzusichern. Eine Versicherungspflicht gibt es nicht, aber einige Fallstricke

Wer weiß genau, was alles von der Hausratversicherung abgedeckt wird? Oft unter­schätzt man nämlich den Wert des eigenen Hausrats. Wann es sich lohnt, eine solche Versicherung abzu­schließen, und wann man seine alten V erträge unter die Lupe nehmen sollte.

Ausreichend hohe Summe

Eine Haus­ratversicherung setzt eine Bestandsauf­nahme des eigenen Besitzes voraus. Da kommen neben Schmuck und eventuel­len Designermöbeln vielleicht wertvolle Bücher, Gardinen, Geschirr, Bekleidung und mehr zusammen. Gerade im ver­gangenen Jahr haben außerdem viele Menschen die technische Ausstattung im Homeoffice aufgerüstet, Computer, Dru­cker und mehr gekauft. All das sollte in die Versicherungssumme aufgenommen wer­den. Dazu kann man sämtliche Einrich­tungsgegenstände genau auflisten oder eine pauschale Versicherungssumme pro Quadratmeter vereinbaren. Je nach Ver­sicherer kann diese zwischen 650 und 750 Euro liegen. Das erspart die Inventa­risierung des versicherbaren Hausrats. Eine Hausratversicherung ist nämlich nur sinnvoll, wenn die Deckungssumme ausreichend hoch ist. Sonst kann es sein, dass die Versicherung nicht alle Kosten übernimmt. Ist ein Haushalt zum Beispiel mit 60 000 Euro abgesichert, der reale Wert liegt aber bei 80 000 Euro, würden im Schadensfall auch nur 75 Prozent erstattet.

Unterversicherungsverzicht

Wird die Deckungssumme beim Vertragsschluss anhand der Wohnfläche ermittelt, ge­währen Versicherer meist einen soge­nannten Unterversicherungsverzicht. Das bedeutet: In Schadensfällen verzichten sie darauf zu prüfen, ob eine mögliche Unterversicherung vorliegt. Sie zahlen also unbürokratisch die Deckungssumme aus. Wollen Verbraucher Geld sparen, in­dem sie die Deckungssumme niedriger als in der Pauschale empfohlen ansetzen, ent­fällt der Unterversicherungsverzicht. Hausratversicherungen greifen, wenn Hausrat durch klar definierte Ereignisse beschädigt wird oder abhandenkommt. Dazu zählen Feuer, Einbruchdiebstahl und der Versuch dessen, Vandalismus, der Austritt von Leitungswasser und Natur­gefahren wie Sturm oder Hagel.

Aufräumen

Neben den reinen Sach­schäden sind auch Aufräum­ oder Hotel­kosten im Schadensfall inklusive. Sogar Transport­ und Lagerkosten und die Kos­ten für das Wechseln von Schlössern kann die Hausratversicherung übernehmen.

Versicherter Blitzschlag

Normalerweise sind nur Dinge versichert, in die ein Blitz unmittelbar einschlägt. Bei einem Blitzschlag werden allerdings häu­fig auch Fernseher, Laptop und Co. durch Überspannung beschädigt. Hier springen nur einige Hausratversicherungen ein und ersetzen Schäden oder übernehmen Reparaturkosten. Ein Blick in die Ver­sicherungskonditionen ist also elementar, um korrekt abgesichert zu sein. Feuer Auf jeden Fall versichert sind verbrannte oder zerstörte Gegenstände, die Flammen zum Opfer gefallen sind. Ab­gedeckt sind auch Schäden durch Ruß­ oder Rauchbildung, Verpuffungen oder Explosionen. Sogar der Anprall oder Ab­sturz eines Luftfahrzeugs gehört in diese Kategorie. Das wird selten ein Flugzeug sein – eine Drohne schon eher.

Bei Sturm gibt es Ersatz

Zum versicherten Haushalt gehören auch Terrassen und Anbauten. Je nach Vertrag sind auch weitere privat genutzte Räume oder Garagen in der Nähe der Wohnung durch die Versicherung geschützt. Hier lohnt wieder ein Blick in die Versiche­rungsunterlagen. Denn bei Garagen schei­den sich die Geister, abhängig von Lage und Gerichtsentscheid gehört der Inhalt von Garagen in direkter Nähe oder meh­rere Straßen entfernt nicht zum Hausrat. Einschränkungen gibt es auch bei Kel­lerräumen: Befindet sich der Keller in einem Einfamilienhaus, sind Raum und Inhalt über die Hausratversicherung ab­gedeckt. Liegt das Kellerabteil in einem Mehrfamilienhaus, so ist zwingende Vo­raussetzung, dass der Raum und das be­treffende Abteil separat verschlossen sind. Sturm Werden Markisen oder Anten­nen bei einem unerwarteten Sturm durch Regenwasser oder Hagelkörner beschä­digt, so springt auch hier die Hausratver­sicherung ein und ersetzt den Schaden. Ob Gartenmöbel bei Sturm und Hagel ver­sichert sind und in welchem Ausmaß, hängt wiederum vom Anbieter ab. Hierfür gibt es zum Teil genau defi­nierte Konditionen: Während bei Hagel keine Vorgabe für die Größe der Hagel­körner existiert, muss bei Stürmen min­destens Windstärke 8 mit Windgeschwin­digkeit von mindestens 62 km/h herr­schen, damit die Versicherung zahlt. Die Windstärke muss man meist nicht einzeln nachweisen, stattdessen reichen offi zielle Sturmwarnungen oder dass auch Häuser in der Nachbarschaft betroffen sind.

Leitungswasser oder Frost

Statistisch am häufigsten müssen Haus­ratversicherungen bei Schäden durch Lei­tungswasser einspringen. Diese treten typischerweise bei einem Rohrbruch oder durch eine ausgelaufene Waschmaschine auf. Weitere klassische Wasserschäden  entstehen, wenn ein Rohr reißt, eine Dich­tung defekt ist oder ein Druckschlauch für Waschmaschine oder Heizanlage platzt. Häufig werden solche Überschwemmun­gen auch durch unsachgemäße Installa­tionen hervorgerufen. Besonders kritisch sind Wasserschäden, wenn sie nicht gleich erkannt werden, beispielsweise weil man verreist ist, Wasser tagelang alle Räume fluten oder sich hinter Möbeln und unter Teppichen ausbreiten kann. Wasserbett Für Frost­ und Bruch­schäden gibt es keine fest vorgeschrie­bene Definition in den Versicherungs­konditionen. Doch Vorsicht: Ein geplatz­tes Aquarium oder ein ausgelaufenes Was­serbett sind keine Leitungswasserschäden. Solche Fälle benötigen spezielle Absiche­rungen, werden von der Hausratversiche­rung nicht automatisch übernommen.

Versichert gegen Einbruch

Außerdem ersetzen Hausratversicherer Verluste, die durch Einbrüche oder einen Diebstahl unter Gewaltandrohung entste­hen. In diesem Zusammenhang ebenfalls von der Hausratversicherung gedeckt ist Vandalismus – also wenn Einbrecher die Wohnungseinrichtung mutwillig beschä­digen oder zerstören. Auf Reisen Abgesichert sind Besitz­tümer wie beispielsweise Koffer oder Schmuck übrigens nicht nur, wenn sie zu Hause liegen. Werden sie im Urlaub aus dem Hotelzimmer gestohlen, greift der Schutz auch. Solche Außenversicherun­gen gelten jedoch meist nur zeitlich be­grenzt – oft für maximal drei Monate. Wenn Eltern ihre Versicherung rechtzei­tig über den Auszug ihres Kindes infor­mieren, kann die Außenversicherung ebenfalls greifen. Voraussetzung ist, dass der Nachwuchs eine Ausbildung oder z. B. ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert. Sicherheit Ersetzt werden übrigens auch die Kosten für die Bewachung einer versicherten Wohnung, wenn sie durch den Einbruch unbewohnbar geworden ist.

Zusatzbausteine nach Bedarf

Außerdem haben Verbraucher die Op tion, weitere Schadensfälle abzusichern. Es ist beispielsweise möglich, Fahrraddiebstahl in den Vertrag einzuschließen. Ebenso kann der Schutz auf Glasbruch, Diebstahl aus dem Auto oder Überspannungsschä­den erweitert werden. Achtung Bei Wertsachen wie Schmuck, Kunst und Antiquitäten greift die Ver­sicherung in der Regel nur bis zu 20 oder 25 Prozent der Versicherungssumme. So­fern das für die Wertsachen nicht aus­reicht, sollten Versicherungsnehmer sich für eine höhere Deckung entscheiden. Vorsicht auch bei Pauschalangeboten, denn neben dem zu versichernden Haus­rat spielt die Region, in der Versicherte leben, bei der Berechnung der Versiche­rungssumme eine Rolle, da auch Ein­bruchzahlen und Wetter einkalkuliert werden.

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